Vorteile und Nachteile einer Hochzeit
Kommt es in einer entspannten Runde unter Freunden auf das Thema heiraten, dann gibt es oft gespaltene Lager – die einen die auf keinen Fall heiraten wollen, um etwa ihre Freiheit zu behalten und die anderen, deren Traum es schon immer war sich einmal das Ja-Wort zu geben. Natürlich gibt es auch eine Gruppe, die sich unsicher ist, ob sie heiraten wollen oder keinen Sinn darin sehen, weil sie sich auch ohne Hochzeit mit ihrem Partner sicher sind. In diesem Artikel geht es ganz objektiv gehalten, um die steuerlichen, rechtlichen, finanziellen und sonstigen Vorteile die man als verheiratetes Paar hat.
Steuerliche Vorteile
Das Ehegatten-Splitting
Als verheiratetes Paar kann man sich bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung zusammen veranlagen lassen. Das bedeutet, dass das Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann halbiert wird. Diese Summe wird daraufhin versteuert und der Steuerbetrag, der heraus kommt verdoppelt. So wird vermieden dass der höher verdienende Partner in höhere Steuerklassen rutscht. Die Zusammenveranlagung lohnt sich demnach nur, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere. Verdienen beide Partner gleich viel, lohnt es sich nicht.
Der Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag für zusammen veranlagte Eheleute liegt in diesem Jahr 2022 bei 19.968€. Diese Summe kann von eurem gemeinsamen Einkommen schon mal abgezogen werden. Diese Summe muss nicht versteuert werden.
Finanzieller Schutz
Schenkungen
Wenn sich Ehegatten etwas schenken, muss dies erst ab einer Summe von 500.000€ versteuert werden. Die Steuer beträgt bei höheren Summen zwischen 7 und 30%. Im Vergleich: Bei einem unverheiratetem Paar liegt die Freigrenze bei 20.000€ und ab 10.000€ wird eine Steuer von 30% fällig. Ebenso verhält es sich beim Thema Erbschaftssteuer, da die Freigrenzen hierbei die selben sind.
Schutz der Hinterbliebenen
Wenn ein Todesfall eintritt, sind die hinterbliebenen Ehepartner (im Falle der Einzahlung des Verstorbenen in die gesetzliche Rentenkasse) mit der Hinterbliebenen bzw. Wittwen- oder Wittwerrente geschützt. Bei unverheirateten Paaren ist dies leider nicht der Fall.
Erbberechtigung
Nach dem Tod eines Ehegatten, hat der Partner bei fehlendem Testament einen Platz in der gesetzlichen Erbfolge. Ehepartner erben die Hälfte des Nachlasses, die Kinder die andere Hälfte. Gibt es keine Kinder, so erbt er dreiviertel des Nachlasses. Bei unverheirateten Paaren ist der Partner nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt, er würde demnach nichts erben, es sei denn es gibt ein Testament.
Gehaltszuschläge bei Beamten
Je nach Bundesland und Beamtenbesoldung kann es Zuschläge geben, wenn man heiratet und auch wenn man Kinder bekommt.
Pflichten in einer Ehe
Wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten. Zur Verpflichtung von Ehegatten gilt es sich gegenseitig abzusichern und gegenseitig Verantwortung füreinander zu tragen. Im Falle einer finanziell schweren Zeit ist dem Partner Ehegattenunterhalt zu zahlen.
Versicherungen
Krankenversicherung
Sofern beide Ehegatten Mitglied in der gesetzlichen Versicherung sind, ist es unter Umständen möglich, einen von beiden kostenfrei mitzuversichern und so erheblich Geld zu sparen. Ihre Krankenkasse kann Ihnen bei Bedarf weiterhelfen.
Andere Versicherungen
Auch bei anderen Versicherungen wie beispielsweise der Haftpflichtversicherung ist es teilweise möglich den Partner gegen einen kleinen Beitrag und manchmal sogar kostenfrei mitzuversichern.
Familie
Vater vor dem Gesetz
Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, gilt ihr Mann automatisch als Vater des Kindes – auch wenn er es nicht wäre. Bei unverheirateten Paaren muss der Vater seine Vaterschaft und das erst anerkennen lassen. Dies geht nur gemeinsam und ist in der Regel kostenfrei.
Geteiltes Sorgerecht und Nachname
Bekommt ein verheiratetes Paar Kinder so gibt es ein geteiltes Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren liegt das Sorgerecht immer erstmal bei der Mutter und man kann es gemeinsam das geteilte Sorgerecht beantragen. Auch wird ein Kind eines unverheiratetem Paares den Nachnamen der Mutter tragen und bei einem verheirateten Paar den Familiennamen.
Krankheit und Unfälle
Auch wenn das Thema kein schönes ist, muss es hier erwähnt werden. Wird ein Ehepartner krank oder erleidet einen Unfall so gehören Eheleute automatisch zu den Angehörigen. Das ist leider nicht der Fall wenn man nicht verheiratet ist. Der Status des Angehörigen gibt einem die Möglichkeit Auskunft über den Gesundheitsstatus des Partners zu bekommen, denn bei Angehörigen wird angenommen, dass der Betroffene will, dass seine Angehörigen Auskunft bekommen. Eine Vorsorgevollmacht kann dafür sorgen, dass der Partner (egal ob verheiratet oder nicht) in dem Fall das man es nicht selbst kann, gesundheitliche Entscheidungen für einen treffen kann. In einer Patientenverfügung halten sie dafür am besten fest, was wann geschehen soll und was ihre Wünsche bezüglich ihrer Gesundheit sind.
Fazit
Eine Hochzeit will gut überlegt sein und gibt einem zusätzliche Sicherheit, finanzielle Vorteile und Rechte, die man als unverheiratetes Paar nicht bekommt. Wenn ihr euch sicher miteinander seid, dann gibt eine Hochzeit im Grunde jede Menge Vorteile aber auch Verpflichtungen. Mit diesem Artikel habe ich euch über die wichtigsten Punkte informiert.
Falls ihr euch schon entschieden habt zu heiraten, dann schaut doch mal bei meinem Artikel „Standesämter in Bonn und Umgebung“ vorbei.